Wirtschaftsförderung – Leerstands-Initiative-Kirchberg

Wenn ein Gewerbebetrieb eine Lokalität bzw. Immobilie im Gemeindegebiet Kirchberg an der Pielach neu anmieten möchte, kann im Zuge der Leerstands-Initiative Kirchberg um einen Standortbonus angesucht werden:

Leerstehungsförderung: Die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach unterstützt im ersten Jahr mit 50%, im zweiten Jahr mit 25%, im dritten und vierten Jahr mit 10% und im fünften Jahr mit 5% des Mietpreises (Netto).

 

Voraussetzung:

1.    Geschäftsflächen werden bis maximal 200m² gefördert

2.    Der Gewerbebetrieb darf maximal 10 Personen beschäftigen

3.    Der Betriebsstandort muss im Kirchberger Gemeindegebiet liegen.

4.    Der neue Mietvertrag muss auf mindestens fünf Jahre abgeschlossen werden.

5.    Vor Unterzeichnung des Mietvertrags oder unmittelbar danach muss mit der Gemeinde Kontakt aufgenommen werden.

6.    Der Quadratmeterpreis wird in Höhe von maximal € 8,50 (exkl. MwSt., exkl. Betriebskosten) abgegolten.

7.    An Förderunterlagen sind mitzubringen: Mietvertragskopie, Nachweis der Mietzahlung für das abgelaufene Jahr 

8.    Nicht gefördert werden Lagerstätten und Lagerhallen

9.    Förderfähig Betriebsübernahmen und Neugründungen

10. Nicht gefördert werden bestehende Mietverträge

 

Folgendes ist beim Ansuchen abzugeben:

·         Schriftliches Ansuchen an die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach

·         Mietvertrag der auf mindestens 5 Jahre abgeschlossen ist

·         Kopie des Gewerbescheins

 

Die endgültige Entscheidung zur Auszahlung der Förderung obliegt dem Gemeindevorstand. 

 

Kirchberg, 1. Oktober 2025