Komfortzimmerförderung

Art der Förderung:

Pro neu errichtetes Komfortzimmer/Appartement wird von der Gemeinde ein einmaliger Förderungsbetrag in der Höhe von € 800,- gewährt (gültig ab 01.11.2015).

 

Allgemeine Richtlinien:

Das Ansuchen um Förderung ist bei der Marktgemeinde Kirchberg einzubringen. Die Vergabe erfolgt in der Reihenfolge des Einlanges der Ansuchen. Der Vermietungspreis für das Zimmer muss dem ortsüblichen Vermietungspreis angepasst werden. Die Förderung kann für gewerbliche und private Fremdenzimmer erfolgen. Im Zuge der Zimmervermietung sind die Gemeindeabgaben (Ortstaxe, Interessentenbeiträge udgl.) zu entrichten. Das geförderte Komfortzimmer muss für 10 Jahre zum Zwecke der Zimmervermietung zur Verfügung stehen. Ansonsten ist die Förderung anteilsmäßig auf Grund der Zeitdauer an die Gemeinde zurückzuzahlen.

Zuständig

Zuständigkeiten