Heizungsförderungen

 

a) Holzsaugzugkessel mit Pufferspeicher, Holz-Hackschnitzelheizung und Holzheizungen mit Holzpellets - Förderung der Gemeinde max. € 400,-

Sämtliche andere Förderungen (Wärmepumpen, Solarheizungen, Fernwärmeanschluss usw.) wurden laut Beschluss des Gemeinderates ersatzlos gestrichen.

Im Falle einer Nebenwohnsitzmeldung verringert sich die Förderung um 60 %.

Diese neuen Richtlinien sind gültig ab 01. November 2015.

Datei herunterladen: PDFHeizungsfoerderung_Formular.pdf

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