Der Start in die neue Freibadsaison 2021 rückt näher. Bei Schönwetter ist das Erlebnisfreibad Kirchberg ab Samstag, 29. Mai bis voraussichtlich Anfang September geöffnet.
Das Außendienstteam der Gemeinde bringt aktuell das Freibad wieder auf Vordermann. Die Becken werden gereinigt und befüllt, die Grünflächen geschnitten, die Blumenbeete vorbereitet und die Nassräume revitalisiert.

Die Sicherheit unserer Gäste und unserer MitarbeiterInnen steht für uns an erster Stelle. Aus diesem Grund gibt es für die Badesaison folgende Regelungen:
Kapazitätsgrenze: um die Abstandregeln bestmöglich umzusetzen und die Sicherheit unserer Gäste gewähren zu können, wird die Kapazität auf 400 Personen begrenzt.
Auch in den jeweiligen Becken gibt es wieder Kapazitätsgrenzen. Diese werden gut sichtbar vor einem jeden Becken bekanntgegeben.
Abstandsregeln: 2-Meter-Abstand im Innen- und Außenbereich.
Zutritt nur mit Nachweis: Getestet – Geimpft – Genesen
Der Schlüssel zum Eintritt ist ein Nachweis, dass man entweder getestet, geimpft oder genesen ist. Die 3 G-Regel wird beim Eingang kontrolliert. Die Verpflichtung zur Vorlage eines Tests gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr.
Bestehende Nachweise ab 19. Mai 2021
Getestet
- Behördlich anerkannte negative Testergebnisse für den vorgegebenen Zeitraum, das heißt:
- Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (Gültigkeit: 72 Stunden)
- Nachweis einer befugten Stelle (Teststraße, Apotheke etc.) über ein negatives Ergebnis eines Antigentests (Gültigkeit: 48 Stunden)
- Auch die Schultests werden zukünftig als Eintrittstests anerkannt werden
Geimpft
Nachweis über eine Impfung
Erstimpfung gilt als Nachweis ab dem 22. Tag und gilt dann ab der Impfung für drei Monate als Nachweis für Eintritte bzw. für neun Monate, sofern man 21 Tage vor der Erstimpfung bereits COVID-19 hatte.
Zweitimpfung gilt für neun Monate ab der Erstimpfung als Nachweis.
Bei Impfungen, wo nur eine Impfung vorgesehen ist, gilt diese als Nachweis ab dem 22. Tag, und gilt dann ab der Impfung für neun Monate als Nachweis für Eintritte.
Genesen
- Absonderungsbescheid, wenn dieser für eine in den letzten sechs Monaten vor der vorgesehenen Testung nachweislich mit SARS-CoV-2 erkrankte Person ausgestellt wurde.
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- Ärztliche Bestätigung über eine in den letzten sechs Monaten erfolgte und aktuell abgelaufene molekularbiologisch bestätigte Infektion.
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- Nachweis über neutralisierende Antikörper (Antikörpertest), der nicht älter als drei Monate sein darf.
Saisonkarten:
Es werden auch in diesem Jahr wieder Saisonkarten erhältlich sein. Diese können bei Schönwetter ab 29. Mai im Freibad gelöst werden.
Bitte halten Sie sowohl die allgemein bekannten Abstandsregelungen und Hygienevorschriften ein.
Sämtliche Regelungen gelten bis auf Widerruf.
Wir freuen uns bereits mit Ihnen auf die neue Freibadsaison.