Betriebsförderung

Information zur Betriebsförderung in der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach

Förderungsvariante a)
 Betriebsförderung zu den Aufschließungskosten

Erfolgt im Zuge einer Betriebs-Neugründung eine Grundabteilung oder erstmalige Errichtung eines Betriebsgebäudes auf einem Grundstück und gelangen in diesem Zuge Aufschließungskosten zur Vorschreibung, so gewährt die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 13. August 2015 eine Betriebsförderung bis zum Höchstausmaß von 50 % (fünfzig Prozent) zum vorgeschriebenen Aufschließungsbeitrag.

Förderungsvariante b)
 Betriebsansiedlung - Unterstützung der Gemeinde

Die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach gewährt im Falle einer Neugründung eines Betriebes, welcher nicht in den Genuss der Betriebsförderung zu den Aufschließungskosten kommt, eine Förderung zur Betriebsansiedlung in der Form, dass dem Betrieb die Hälfte der Kommunalabgabe für das erste Betriebsjahr, rückwirkend nach einem abgelaufenen Jahr, rückerstattet wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb auch laufend weiter geführt wird.

Förderungsvariante c)
 Betriebsförderung - Starthilfe für Jungunternehmer 

Die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach gewährt Jungunternehmern, di ein der Gemeinde Kirchberg an der Pielach einen Betrieb eröffnen und nicht in den Genuss der Förderungsvariante a) oder b) (siehe oben) kommen, können eine Betriebsförderung in der Form, dass nach Ablauf des ersten Beriebsjahres eine einmalige Starthilfe in Form eines 50 %-igen (fünfzigprozentigen) Nachlass auf die in dieser Zeit vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr (für die Betriebsfläche) gewährt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb auch laufend weiter geführt wird.

(neue Richtlinie: gültig ab 01. November 2015)

 

Sachbearbeiter
Manfred Burmetler 
02722/73 09-18
burmetler@kirchbergpielach.at


 
Information zur Betriebsförderung in der Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach

Förderungsvariante a)
Betriebsförderung zu den Aufschließungskosten
Erfolgt im Zuge einer Betriebs-Neugründung eine Grundabteilung oder erstmalige Errichtung eines
Betriebsgebäudes auf einem Grundstück und gelangen in diesem Zuge Aufschließungskosten zur
Vorschreibung, so gewährt die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach gemäß dem Gemeinderatsbeschluss vom 13. August 2015 eine Betriebsförderung bis zum Höchstausmaß von
50 % (fünfzig Prozent) zum vorgeschriebenen Aufschließungsbeitrag.

Förderungsvariante b)
Betriebsansiedlung - Unterstützung der Gemeinde
Die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach gewährt im Falle einer Neugründung eines Betriebes,
welcher nicht in den Genuss der Betriebsförderung zu den Aufschließungskosten kommt, eine
Förderung zur Betriebsansiedlung in der Form, dass dem Betrieb die Hälfte der Kommunalabgabe
für das erste Betriebsjahr, rückwirkend nach einem abgelaufenen Jahr, rückerstattet wird. 
Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb auch laufend weiter geführt wird. 

Förderungsvariante c)
Betriebsförderung - Starthilfe für Jungunternehmer
Die Marktgemeinde Kirchberg an der Pielach gewährt Jungunternehmern, di ein der Gemeinde
Kirchberg an der Pielach einen Betrieb eröffnen und nicht in den Genuss der Förderungsvariante a)
oder b) (siehe oben) kommen, können eine Betriebsförderung in der Form, dass nach Ablauf des
ersten Beriebsjahres eine einmalige Starthilfe in Form eines 50 %-igen (fünfzigprozentigen)
Nachlass auf die in dieser Zeit vorgeschriebene Kanalbenützungsgebühr (für die Betriebsfläche)
gewährt wird. Voraussetzung dafür ist, dass der Betrieb auch laufend weiter geführt wird.

(neue Richtlinie: gültig ab 01. November 2015)

Sachbearbeiter
Franz Zöchbauer
027 22 73 09 17
zoechbauer@kirchbergpielach.at